Hoop Fitnessworld GmbH
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Urheberrecht
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Rechtwirksamkeit dieses Haftungsauschluß
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Leistungen, Hausordnung
Mit fristgemäßer Zahlung des Mitgliedbeitrages, gemäß §2 dieser Vereinbahrung, erwirbt das Mitglied das Recht zur Nutzung der Trainings- und Fitnesseinrichtung von Fitness World Schenefeld. Für die Nutzung besonders gekennzeichneter Bereiche oder Sonderleistungen können zusätzliche Kosten erhoben werden. Anspruch auf Nutzung bestimmter Geräte besteht nicht. Fitness World Schenefeld ist berechtigt, einzelne Geräte und Einrichtungen auszuwechseln oder ganz zu streichen. Die näheren Einzelheiten regelt die Hausordnung. Fitness World Schenefeld behält sich Änderungen der Hausordnung auch ohne Zustimmung des Mitglieds vor, soweit dadurch nicht der Wesensgehalt dieses Vertrages berührt wird und diese das Mitglied nicht unangemessen benachteiligen. Die Teilnahme an Trainingskursen und die Erstellung von Trainingsplänen erfolgt in Absprache mit dem Trainerpersonal. Für eine Renovierung können die Trainingsräume einmal jährlich geschlossen werden. Während dieser Zeit ist die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages suspendiert. Das Mitglied kann verlangen, dass sich sein Vertrag um den Zeitraum dieser Schließung unentgeltlich verlängert, oder er in dem Monat der Schließung nur einen anteiligen Mitgliedsbeitrag zu zahlen hat. Die Rechte aus der Mitgliedschaftsvereinbarung sind nicht übertragbar.
§2 Mitgliedsbeitrag, Zahlungen
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus am ersten Werktag eines jeden Monats fällig. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei aufeinander folgenden Monatsbeiträgen durch eigenes Verschulden in Zahlungsrückstand, so ist Fitness World Schenefeld berechtigt, den Beitrag für die Restlaufzeit des Vertrages mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen. Der auf der Vorderseite eingetragene Mitgliedsbeitrag gilt bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung und monatlicher Abbuchung oder bei Vorauszahlungen für die gesamte Laufzeit. Das Mitglied ist berechtigt, die Einzugsermächtigung jederzeit zu widerrufen und bereits abgebuchte Lastschriften innerhalb von 6 Wochen bei seiner Bank zu reklamieren. Für den Fall, wird der davon betroffene Betrag dem Mitglied gutgeschrieben. Bei nicht ausreichender Kontodeckung besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.
§3 Ruhen der Mitgliedschaft
Für den Fall einer längeren Erkrankung gewährt Fitness World Schenefeld dem Mitglied bei Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attestes Vertragsruhezeiten von bis zu drei Monaten. Um diese Monate verlängert sich die Dauer des Vertrages.
§4 Haftung
Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Mitglieds, insbesondere von Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird die Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Fitness World Schenefeld haftet nicht für vom Mitglied ausschließlich selbst verschuldete Unfälle. Für gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße Gerätebenutzung wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Schäden, die das Mitglied bei Fitness World Schenefeld verursacht, sind vom Mitglied zu ersetzen. Bei Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die Fitness World Schenefeld nicht zu vertreten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz.
§5 Mitgliedschaft, Kündigung
Fitness World Schenefeld ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere berechtigt
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang der Kündigung bei Fitness World Schenefeld. Wird die Kündigung aus Gründen erklärt, die das Mitglied zu vertreten hat, so behält Fitness World Schenefeld den Beitragsanspruch für den Kündigungsmonat. Im Übrigen werden bereits gezahlte Beiträge anteilig erstattet.
§6 Datenschutz, Gerichtstand, Nichtigkeitsklausel
Fitness World Schenefeld ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Mitglieds gemäß §§ 20, 28 BDSG zur Abwicklung des Vertrages zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Vertragsrelevante Änderungen Anschrift, Name, Bankverbindung usw. sind vom Mitglied Fitness World Schenefeld unverzüglich mitzuteilen. Für die Mitgliedschaftsvereinbahrung gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist der Sitz von Fitness World Schenefeld in Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen der sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung, die der am nächsten kommt, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.